Änderung der Fristen für die Umsatzsteuer

Erstellt am: 16.12.2009 in der Kategorie: Steuerrecht

Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen für Nichtansässige ab dem 1.1.2010 ändern. Demnach sind die Umsatzsteuererklärungen zukünftig schon bis zum 19. des Folgemonats und nicht mehr bis zum 24. einzureichen und die entsprechende Umsatzsteuer zu bezahlen.