Angaben im Lagebericht

Erstellt am: 01.03.2010 in der Kategorie: Wirtschaftsrecht

Der Lagebericht 2009 muss neuerdings zwingend eine Angabe zur Altersstruktur (nach Fälligkeiten) der Lieferantenverbindlichkeiten zum Ende der 2 letzten Wirtschaftsjahre enthalten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur für prüfungspflichtige Gesellschaften. Damit möchte der Gesetzgeber überprüfen, ob die mit dem Modernisierungsgesetz zum 4.8.2008 eingeführte Verkürzung der Zahlungsziele zwischen Kaufleuten eingehalten wurde. Das CNCC hält eine solche Angabe nur für den Saldo der Lieferantenverbindlichkeiten zum Ende des Wirtschaftsjahres 2009 für zwingend.