Arbeitsvertrag in Frankreich

Erstellt am: 24.08.2011 in der Kategorie: Sozialrecht

Der Arbeitsvertrag muss in Frankreich zwingend in französischer Sprache verfasst werden. So hat ein Arbeitsgericht kürzlich entschieden, dass auch eine in englischer Sprache verfasste Vorgabe einer internationalen Unternehmensgruppe zu den Vergütungsmodalitäten unzulässig sei.