Bargeldzahlungen
Erstellt am: 02.07.2010 in der Kategorie:
Die Grenze, bis zu der Barzahlungen in Frankreich akzeptiert werden können, wurde mit Dekret vom 16.6.2010 festgesetzt. Demnach können in Frankreich ansässige Privatpersonen (oder Geschäftsleute) nur noch bis zu einer Höhe von EUR 3 000 und im Ausland ansässige Privatleute (sofern sie ausserhalb einer Geschäftsaktivität handeln), bis zu einer Höhe von EUR 15 000 in bar bezahlen.