Beschäftigung von Senioren

Erstellt am: 04.09.2009 in der Kategorie: Sozialrecht

Unternehmen, die in 2009 mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt haben (als Einzelunternehmen oder als Mitglied einer Unternehmensgruppe), müssen bis zum 31.3.2010 einen Aktionsplan zur Förderung der Beschäftigung von Senioren erstellen. Eine Befreiung kann im Falle von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit bis zu 300 Beschäftigten bestehen, sofern eine entsprechende Branchenvereinbarung vorliegt.