Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen Erbschaftsteuer
Erstellt am: 17.04.2009 in der Kategorie: Steuerrecht
Am 2. April 2009 wurde das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen durch Austausch der entsprechenden Urkunden ratifiziert. Somit ist das bereits 2006 geschlossene deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen nunmehr am 3. April 2009 in Kraft getreten.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen findet Anwendung auf alle Erbschaften, bei denen der Erblasser ab Inkrafttreten des neuen DBAs, also nach dem 2. April 2009, verstorben ist, sowie auf alle Schenkungen ab diesem Datum.