Einkommensteuererklärung 2009
Erstellt am: 20.04.2010 in der Kategorie: Steuerrecht
Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 ist der 31.5.2010. Nur bei elektronischer Abgabe der Einkommensteuererklärung – die jedoch im ersten Jahr der Steuerpflicht in Frankreich nicht möglich ist – wird eine verlängerte Frist bis zum 10. (Zone 1), 17. (Zone 2) oder 24. Juni 2010 (Zone 3) gewährt (je nach Wohnort). Steuerausländern wird darüber hinaus eine Frist bis zum 30. Juni 2010 (gilt insbesondere für Europäer) bzw. bis zum 15. Juli 2010 (gilt insbesondere für Nicht-EU-Länder) gewährt.