EIRL - die neue Tätigkeitsform für Einzelunternehmer

Erstellt am: 24.05.2010 in der Kategorie: Wirtschaftsrecht

Am 12.5.2010 hat das Parlament das neue Gesetz zur "EIRL" (Entreprise Individuelle à Responsabilité Limitée") verabschiedet. Damit wird für Einzelunternehmer die Möglichkeit geschaffen - auch ohne Gründung einer Gesellschaft - Teile des Privatvermögens aus der Haftung auszuschliessen. Die Veröffentlichung im französischen Bundesanzeiger ("Journal Officiel") steht jedoch noch aus.