Export-Umsatzsteuer

Erstellt am: 11.06.2010 in der Kategorie: Steuerrecht

Um die Umsatzsteuerbefreiung auf Exporte geltend machen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Formvorschriften beachten. So ist nach dem neuen Dekret im Falle der Anwendung der elektronischen Prozedur "ECS" ("Export Control System") die Erbringung eines Nachweises über die Ausfuhr in Form einer Kopie der "Déclaration en Douane" in bestimmten Fällen nicht mehr erforderlich. Bei Postversand gilt der Exportnachweis durch Vorlage der Zollbescheinigung CN23 oder des Formulars DAU (Document Administratif Unique) bei Versandwerten von < EUR 8 000 als erbracht.