Finanzänderungsgesetz 2011 durch Senat verabschiedet
Erstellt am: 09.09.2011 in der Kategorie: Steuerrecht
Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen sollen zukünftig nur noch begrenzt in der Vergangenheit realisierte Verluste geltend machen können. Somit soll der Verlustrücktrag nicht mehr über die letzten 3 Wirtschaftsjahre möglich sein, sondern auf das vorausgehende Wirtschaftsjahr und zusätzlich auf EUR 1 Mio. begrenzt werden.
Der Verlustvortrag soll darüber hinaus nicht mehr unbegrenzt möglich sein, sondern – ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 1 Mio. - auf 60% des zu versteuernden Einkommens begrenzt sein. Somit müssen die betroffenen Unternehmen zukünftig – trotz Vorliegens ausreichender Verlustvorträge - auf 40% des zu versteuernden Einkommens Körperschaftsteuer zahlen. Die verbleibenden Verluste sollen jedoch unbegrenzt vortragsfähig bleiben.