Fristverlängerung CVAE 2010

Erstellt am: 02.05.2011 in der Kategorie:

Unternehmen mit Umsatzerlösen >= EUR 500 000 müssen grundsätzlich bis zum 3.5.2011 die Erklärung zum Mehrwert ("Valeur Ajoutée") 2010 einreichen und gleichzeitig die Steuer begleichen. Die Erklärung und Bezahlung per Internet (Bankeinzug) sind dabei zwingend. Die Frist für die Abgabe und Bezahlung wurde kürzlich vom 3.5.2011 auf den 10.5.2011 verlängert.