Gehaltsabrechnungen per Internet

Erstellt am: 03.06.2009 in der Kategorie: Sozialrecht

Zukünftig können Gehaltsabrechnungen - unter der Voraussetzung des Einverständnisses des Arbeitnehmers - per Internet versendet werden. Die Verpflichtung zur 5-jährigen Aufbewahrung der (hier: elektronisch archivierten) Kopien der Gehaltsabrechnungen durch den Arbeitgeber bleibt jedoch weiterhin bestehen.