Geplante Änderungen auf dem Gebiet elektronischer Steuererklärungen
Erstellt am: 04.12.2009 in der Kategorie:
Elektronische Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzhöhe, ab der Unternehmen zur elektronischen Abgabe und Bezahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sind, soll ab dem 1. Oktober 2010 von 760 000 € auf 500 000 € und ab dem 1. Oktober 2011 auf 230 000 € herabgesetzt werden.
Elektronische DEB-Erklärung
Die elektronische Übermittlung der Intrastat-Erklärung soll darüber hinaus für "große Unternehmen" ab dem 1. Juli 2010 verpflichtend werden (innergemeinschaftliche Erwerbe oder innergemeinschaftliche Lieferungen von > EUR 2 300 000 in N-1 oder im laufenden Jahr).
Elektronische DAS2
An dem 1. Januar 2010 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Honorarerklärung DAS2 in elektronischer Form abzugeben, wenn die Anzahl der Begünstigten im Vorjahr mindestens 200 betrug.
Elektronische IFU
Die Pflicht zur elektronischen Anmeldung der IFU (Erklärung von ausgezahlten Zinsen, Dividenden und sonstigen Kapitalerträgen) wird ab 2010 erweitert für alle Erklärenden, die im Vorjahr weniger als 100 Erklärungen, aber einen Betrag von >= 15 000 € deklariert haben.