Geschenke an Mitarbeiter

Erstellt am: 26.11.2009 in der Kategorie: Sozialrecht

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern pro Kalenderjahr einen Betrag von maximal EUR 143 in 2009 (= 5% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung) sozialversicherungsfrei in Form von bspw. Geschenken und Geschenkgutscheinen zukommen lassen. Der Anlass für die Gewährung der Geschenke und -gutscheine ist dabei frei wählbar (z.B. Geburtstag). In bestimmten Fällen (so auch zu Weihnachten) kann auch der volle Jahresbetrag von 5% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung sozialversicherungsfrei gewährt werden und zwar pro Kind und pro Mitarbeiter.