Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich
Erstellt am: 29.12.2009 in der Kategorie: Sozialrecht
Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn in Frankreich wird ab dem 1.1.2010 von EUR 8,82 brutto/h auf EUR 8,86 brutto/h heraufgesetzt.
Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn in Frankreich wird ab dem 1.1.2010 von EUR 8,82 brutto/h auf EUR 8,86 brutto/h heraufgesetzt.