Gewerbesteuerreform in Frankreich
Erstellt am: 31.08.2009 in der Kategorie:
Ab dem 1.1.2010 soll die bestehende französische Gewerbesteuer ("Taxe Professionnelle") durch eine sog. "Cotisation Economique Territoriale" ersetzt werden. Letztere soll wiederum aus 2 Elementen bestehen:
1. Cotisation Locale d'Activitivé (Lokale Aktivitätsabgabe)
Diese soll im Wesentlichen der früheren Besteuerung des Mietwertes des Sachanlagevermögens entsprechen. Dabei soll zukünftig aber nur noch das der Grundsteuer unterliegende Sachanlagevermögen einbezogen werden. Das sonstige Sachanlagevermögen (so z.B. Einrichtungsgegenstände) werden somit nicht mehr in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen.
2. Cotisation Complémentaire (Zusatzabgabe)
Diese soll im Wesentlichen der heute gültigen Mindestgewerbesteuer auf den sog. Mehrwert ("Valeur Ajoutée") entsprechen. Bemessungsgrundlage und Steuersatz sollen hingegen geändert werden.