Immobiliensteuerrecht in Frankreich
Erstellt am: 16.08.2010 in der Kategorie: Steuerrecht
Das französische Immobiliensteuerrecht wurde in letzter Zeit tiefgehend reformiert (neue Gewerbesteuer, Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Immobilientransaktionen).
Diese gehen noch weiter. So hat die Verordnung vom 10. Juni 2010 die sog. „Vergütung des Hypothekenverwahrers“ (Zusatzabgabe zur Grunderwerbsteuer von 0,1% des Kaufpreises)
abgeschafft, aber stattdessen eine „Immobiliensicherheitssteuer“ in derselben Höhe eingeführt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.