Jahreserklärung für Immobiliengesellschaften
Erstellt am: 05.02.2010 in der Kategorie: Steuerrecht
Auch in diesem Jahr wird den der Einkommensteuer unterliegenden französischen Immobiliengesellschaften (sog. SCI) wieder eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung (N° 2072) gewährt. Somit muss die Erklärung 2009 nicht bereits zum 28.2.2010, sondern bis zum 4.5.2010 beim Finanzamt eingereicht werden.