Nachweispflicht für genommene RTT-Tage

Erstellt am: 26.07.2010 in der Kategorie: Sozialrecht

Das Kassationsgericht hat kürzlich mit Urteil vom 9.6.2010 entschieden, dass es in der Verpflichtung des Arbeitgebers liegt, nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer die ihm zustehenden RTT-Tage auch tatsächlich genommen hat. Dabei reicht der Vermerk der genommenen RTT-Tage auf der Gehaltsabrechnung nicht aus.