Neue Gewerbesteuer in Frankreich
Erstellt am: 04.06.2010 in der Kategorie: Steuerrecht
Die französische Gewerbesteuer besteht seit ihrer Reform erstmals aus 2 Teilen: Der auf der Basis des der Grundsteuer unterliegenden Vermögens ermittelten „CFE“ und der auf Basis des sog. „Mehrwertes“ berechneten „CVAE“.
1. CFE
- Abgabe Formular N° 1447 bis zum 15.06.2010 (Datum des Poststempels) in Papierform
- Anzahlung zum 15.6.2010 nur, wenn GewSt 2009 > EUR 3 000
- Grundsätzlich ergehen Bescheide für die Anzahlungen (andernfalls Ermittlung als 10% auf die GewSt-Last 2009)
2. CVAE
- Für die CVAE sind 2 Erklärungen bis zum 15.06.2010 (eine Erklärung N° 1330 zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage und eine zur Ermittlung der Höhe der zum 15.6.2010 fälligen Anzahlung N° 1329) grundsätzlich über das Internet-Portal einzureichen (sofern Umsatzerlöse > EUR 500 000)
- Verlängerung für die Internet-Abgabe bis zum 28.6.2010 kürzlich seitens der Finanzverwaltung allgemein bekanntgegeben (oder ausnahmsweise nochmals in Papierform bis zum 15.6.2010)
- Zahlung grundsätzlich ebenfalls über den Internet-Zugang
- Kürzliche Bekanntgabe, dass Akzeptierung Scheckzahlung oder Überweisung bis zum 15.6.2010 oder alternativ Internetzahlung bis zum 28.6.2010 möglich
- Anzahlung zum 15.6. und 15.9.2010 nur, wenn Umsatzerlöse > EUR 500 000