Neue Steuer auf in Frankreich befindlichen Zweitwohnsitz von Steuerausländern

Erstellt am: 03.06.2011 in der Kategorie:

Geplant ist die Einführung einer jährlichen Steuer auf den in Frankreich befindlichen Zweitwohnsitz von nicht in Frankreich ansässigen Personen. Die Steuer soll auf den Mietkatasterwert mit einem einheitlichen Steuersatz von 20% erhoben werden. Nach den bislang vorliegenden Auskünften soll die Steuer ab 2012 erhoben werden.