Neuerungen auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin

Erstellt am: 25.09.2009 in der Kategorie: Sozialrecht

Die in Frankreich zwingende Visite des Arbeitnehmers beim Betriebsarzt soll nach einem Protokoll vom 11.9.2009 nunmehr im Normalfall nicht mehr alle 2 Jahre, sondern nur noch alle 3 Jahre stattfinden. Die Regelungen zur grundsätzlich obligatorischen Betriebsarztvisite im Falle einer Neueinstellung bleiben jedoch unverändert. Ein entsprechender Dekret wird noch erwartet.