Reform des reduzierten Umsatzsteuersatzes ab 2012
Erstellt am: 24.11.2011 in der Kategorie: Steuerrecht
Das Finanzänderungsgesetz 2011 sieht eine Erhöhung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 5,5% auf 7% vor. Der Umsatzsteuersatz von 5,5% soll lediglich auf bestimmte Produkte weiter anwendbar bleiben (Lebensmittel, Strom- und Gas-Abonnements, für Behinderte bestimmte Ausstattungen und Dienstleistungen).
Der neue Umsatzsteuersatz von 7% kommt dabei erstmals auf jene Vorgänge zur Anwendung, auf welche die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2012 entstanden ist. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf ab dem 1.1.2012 ausgelieferte Waren 7% beträgt. Bei Dienstleistungsrechnungen kommt der Umsatzsteuersatz von 7% hingegen erst zur Anwendung, wenn die Zahlung ab dem 1.1.2012 erfolgt.