Staatliche Unterstützung bei Neueinstellungen

Erstellt am: 04.04.2009 in der Kategorie: Sozialrecht

In 2009 können Mittelständler mit weniger als 10 Mitarbeitern bei Neueinstelleungen ab dem 4.12.2008 auf Hilfe des Staates zählen. Die Unterstützung muss mit Hilfe eines Formulares (http://www.entreprises.gouv.fr/zerocharges/) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des ersten Quartales beantragt werden, für das die Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung erstmals gelten soll. Das Bruttogehalt des Arbeitnehmers darf dabei das 1,6-fache des französischen Mindestlohnes (SMIC) nicht überschreiten.