Urlaubszeit und Umsatzsteuer
Erstellt am: 24.07.2009 in der Kategorie: Steuerrecht
Unternehmen brauchen während der Urlaubszeit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht exakt ermitteln. Vielmehr wird anerkannt, dass lediglich eine Zahlung von mindestens 80 % der im Vormonat gezahlten Umsatzsteuer bzw. der im laufenden Monat fälligen Umsatzsteuer geleistet wird. Die fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuererklärung (in diesem Fall ohne Angabe der Umsatzerlöse) bleibt jedoch auch während dieser Zeit zwingend.