Verbindliche Auskunft

Erstellt am: 07.05.2010 in der Kategorie: Steuerrecht

Der Steuerpflichtige kann bei Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung bestimmter Sachverhalte dem Finanzamt die gewählte Vorgehensweise im Rahmen einer sog. "Mention Expresse" mitteilen. Hierzu muss der Steuerpflichtige das Finanzamt jedoch vorab schriftlich vor Fristablauf für die Steuererklärung zu der Fragestellung (betreffend einer steuerlichen Neuregelung oder einer buchhalterischen Behandlung) konsultieren. Wenn das Finanzamt die Anfrage nicht beantwortet, kann eine sog. "Mention Expresse" in der Steuererklärung gemacht werden. Diese führt dazu, dass im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung keine Zinsen festgesetzt werden.