Vereinfachungen bei der Einstellung ausländischer Azubis
Erstellt am: 11.12.2009 in der Kategorie: Sozialrecht
Eine für einen Ausbildungsvertrag ggf. benötigte Arbeitserlaubnis soll zukünftig automatisch mit Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Somit soll der grenzüberschreitende Austausch von Auszubildenden gefördert werden.