Verlängerung der Verjährungsfristen in besonderen Fällen
Erstellt am: 12.12.2011 in der Kategorie: Steuerrecht
Im Falle einer Nicht-Erklärung von im Ausland geführten Bankkonten, Beteiligungen (nur bei Ansässigkeit in sog. Steuerparadiesen) oder Lebensversicherungen wird die allgemeine Verjährungsfrist zukünftig von 3 Jahren auf 10 Jahre angehoben.