Wichtige Fristen im September
Erstellt am: 03.09.2010 in der Kategorie: Steuerrecht
15.9.2010
- 3. Körperschaftsteuervorauszahlung (bei Wirtschaftsjahr = Kaldenderjahr)
- 2. "Gewerbesteuer"-Vorauszahlung (CVAE / Formular N° 1329-AC) für natürliche (z.B. Freiberufler) und juristische Personen mit einem Mindestumsatz von EUR 500 000 bei einer ermittelten CVAE-Höhe von mindestens EUR 500. Die Abgabe der Steuererklärung und Bezahlung müssen grundsätzlich zwingend in elektronischer Form erfolgen. Keine Eingabe von Nullerklärungen möglich.
30.9.2010
- Frist für die Abgabe von Vorsteuervergütungsanträgen im EU-Ausland nach der 8. EG-Richtlinie (geplante, aber noch nicht veröffentlichte Verlängerung für die Abgabe bis zum 31.3.2011). Abgabe in elektronischer Form zwingend.