Warum ABTF?
- deutsch-französische Doppelqualifikation
- bestens vertraut mit den lokalen Gegebenheiten
- international qualifiziertes, mehrsprachiges Team
- mehr als 15 Jahre Erfahrung in Frankreich
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Was erwartet uns im Nachbarland Frankreich?
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Steuerarten in Frankreich geben.
Steuern im Unternehmensbereich
Körperschaftsteuersatz: 33 1/3 % (Grundsatz)
Mindestkörperschaftsteuer (IFA): Unternehmen mit einem Jahresumsatz < EUR 1,5 Mio. können ab 2009 von der stufenweisen Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer (IFA) profitieren. Ab 2010 entfällt die IFA ebenfalls für Unternehmen mit einem Jahresumsatz < EUR 15 Mio. und ab 2011 auch für alle anderen Unternehmen.
Umsatzsteuersatz: 19,6 % (Normalsteuersatz) bzw. 5,5 % (ermässigter Steuersatz)
Frist zur Stellung eines Vorsteuervergütungsantrags im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens: 30. Juni des Folgejahres
Gewerbesteuer: Diese ermittelt sich durch Anwendung des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde auf den sogenannten Mietwert des Sachanlagevermögens mit Möglichkeit zur Plafonnierung. Die Gewerbesteuer soll ab 2010 im Wesentlichen abgeschafft werden.
Steuern im privaten Bereich
Vermögensteuersätze 2010:
Bei einem Vermögen < EUR 790 000: 0%
Bei einem Vermögen > EUR 790 000 und < EUR 1 290 000: 0,55%
Bei einem Vermögen > EUR 1 290 000 und < EUR 2 530 000: 0,75%
Bei einem Vermögen > EUR 2 530 000 und < EUR 3 980 000: 1%
Bei einem Vermögen > EUR 3 980 000 und < EUR 7 600 000: 1,3%
Bei einem Vermögen > EUR 7 600 000 und < EUR 16 540 000: 1,65%
Bei einem Vermögen > EUR 16 540 000: 1,8%
Einkommensteuersätze 2009:
Bei einem zu versteuernden Einkommen < EUR 5 852: 0%
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 5 853 und < EUR 11 673: 5,5%
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 11 674 und < EUR 25 926: 14%
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 25 927 und < EUR 69 505: 30%
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 69 505: 40%
Für Tätigkeitsvergütungen, Gehälter und Altersrenten beschränkt Steuerpflichtiger sind pauschale Steuersätze anwendbar. Diese betragen in 2009:
- für Einkünfte < EUR 13 977: 0%
- für Einkünfte zwischen 13 977 und 40 553: 12%
- Einkünfte > 40 553: 20%
Arbeitsrecht
In Frankreich besteht ein allgemein gültiger Mindestlohn, der grundsätzlich jeweils zum 1.7. eines Jahres neu festgesetzt wird. Dieser beträgt derzeit EUR 8,71 brutto pro Stunde. Bei einer Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche ergibt sich somit ein monatlicher Mindestlohn von EUR 1 321,02 brutto.
Jahresabschlussprüfung in Frankreich
In Frankreich besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Abschlussprüfers ("Commissaire-aux-Comptes") entweder aufgrund der Rechtsform (z.B. die französische AG (S.A.) oder mit bestimmten Ausnahmen auch die kleine AG (S.A.S.)) oder aufgrund des Überschreitens bestimmter Grössenkriterien.
Eine französische GmbH (S.A.R.L.) ist beispielsweise nur bei Überschreiten von mindestens 2 der 3 Kriterien an mindestens 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers verpflichtet:
- Bilanzsumme > EUR 1 550 000
- Umsatzerlöse > EUR 3 100 000
- durchschnittliche Mitarbeiterzahl > 50