25.03.2013
Seit dem 1. Januar 2013 müssen Unternehmen, die ihre Rechnungen in der europäischen Union bzw. in einem Land, mit dem eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, elektronisch aufbewahren, sicherstellen, dass sie den französischen Behörden einen Onlinezugang einrichten können, der eine Kontrolle jederzeit ermöglicht. Ein entsprechender Zugang müsste somit vom Unternehmen auf Anfrage des Finanzamtes hin eingerichtet werden können.
Seit dem 1.1.2013 müssen Rechnungen zudem in der gleichen Form aufbewahrt werden, in der sie versendet wurden.
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