ABTF

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen und die Arbeit mit uns.

01Welche digitalen Buchhaltungslösungen bieten Sie an?

Wir arbeiten mit den modernsten digitalen Buchhaltungslösungen und ermöglichen die vollständige digitale Belegerfassung und -übermittlung.

Unsere Mandanten können Belege einfach per App oder Web-Upload einreichen. Wir nutzen gängige Buchhaltungssoftware (Sage, Pennylane) und können bei Bedarf auch auf die von Ihnen verwendeten Programme umsteigen oder uns integrieren.

Dank unserer Erfahrung mit einer Vielzahl von Buchhaltungs- und ERP-Systemen – darunter DATEV, SAP, Microsoft Dynamics 365, Business Central, NAV (Navision), Proalpha, eGecko sowie weitere marktübliche Lösungen – können wir uns flexibel auch an Ihre bestehende Systemlandschaft anpassen.

Die Kommunikation mit den deutschsprachigen Muttergesellschaften erfolgt dann im gewünschten Format.

Unser Arbeitsmotto: sichere, effiziente und schlanke Prozesse mit – soweit sinnvoll und möglich – einem hohen Grad an Integration und Automatisierung. So stellen wir sicher, dass unsere Leistungen für Sie einen echten Mehrwert schaffen.

02Wie läuft eine Erstberatung bei ABTF ab?

Für eine Erstberatung nehmen Sie einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. In einem ersten kostenlosen Gespräch (telefonisch oder persönlich in unserem Pariser Büro) besprechen wir Ihre Situation und Ihren Beratungsbedarf.

Anschließend erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot. Wir arbeiten bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen auf Monatspauschalbasis sowie bei Sonderarbeiten entweder auf Basis eines Budgets oder nach Stundensätzen.

03Wann ist in Frankreich eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung (Commissariat aux comptes) erforderlich?

In Frankreich ist die Bestellung eines Commissaire aux comptes (Wirtschaftsprüfer) für Gesellschaften ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben. Für SAS, SARL und SA besteht grundsätzlich eine Prüfungspflicht, wenn zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten werden: eine Bilanzsumme von 5 Mio. Euro, ein Nettoumsatz von 10 Mio. Euro oder durchschnittlich 50 Mitarbeiter.

Unterhalb dieser Schwellenwerte kann ein Commissaire aux comptes freiwillig bestellt werden. Darüber hinaus können Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Abschlussprüfers verlangen bzw. gerichtlich beantragen.

Für Gesellschaften, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, gelten besondere Vorschriften. Eine kontrollierte Gesellschaft ist somit grundsätzlich prüfungspflichtig, wenn sie zwei der drei Schwellenwerte von 2,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 5 Mio. Euro Nettoumsatz und 25 Mitarbeitern überschreitet.

Eine wichtige Ausnahme gilt insbesondere, wenn die Muttergesellschaft gesetzlich zur Aufstellung und Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist. In diesem Fall findet die besondere Prüfungspflicht aufgrund der reduzierten Schwellenwerte grundsätzlich keine Anwendung.

Die Tochtergesellschaft bleibt jedoch prüfungspflichtig, wenn sie selbst die allgemeinen Schwellenwerte von 5 Mio. Euro Bilanzsumme, 10 Mio. Euro Nettoumsatz und 50 Mitarbeitern überschreitet oder aus einem anderen gesetzlichen Grund zur Bestellung eines Commissaire aux comptes verpflichtet ist.

Der gesetzliche Wirtschaftsprüfer wird dabei in Frankreich für eine Dauer von 6 Jahren bestellt.

Unsere Partnerkanzlei TWF bietet sowohl die gesetzliche (oder auch freiwillige) Jahresabschlussprüfung, Unternehmensbewertungen sowie Nachhaltigkeitsprüfungen an. Wir verfügen über die neue Zertitifizierung als Nachhaltigkeitsprüfer.

04Wie unterstützen Sie deutsche Unternehmen beim Markteintritt in Frankreich?

Wir können Sie im Falle einer Neugründung von Anfang an begleiten: von der Wahl der optimalen Rechtsform (z.B. SAS, SARL, Zweigniederlassung) über die Gründung und Eintragung im Handelsregister bis hin zur laufenden Buchhaltung, Erstellung (oder Prüfung) von Jahresabschlüssen, Lohnabrechnungen, laufenden Steuerberatung, administrativer Unterstützung und dem juristischen Sekretariat.

Wir koordinieren auch bei Bedarf die Abstimmung mit lokalen Anwälten, Banken und Behörden und stellen sicher, dass Ihre deutschsprachige Muttergesellschaft stets auf dem korrekten Informationsstand ist – in der Sprache, die Sie bevorzugen.

05In welchen Sprachen beraten Sie?

Wir beraten auf Deutsch, Französisch und Englisch. Dies gilt für persönliche Gespräche, schriftliche Korrespondenz, Berichte und Jahresabschlüsse. Unsere mehrsprachigen Experten ermöglichen es uns, nahtlos zwischen den Sprachen zu wechseln – je nach Ihren Bedürfnissen.

06Wo ist ABTF ansässig und betreuen Sie auch Mandanten außerhalb von Paris?

Unser Büro befindet sich im Herzen von Paris, im 4. Arrondissement (23, Rue du Renard, 75004 Paris), nahe dem Centre Pompidou.

Wir betreuen Mandanten in ganz Frankreich sowie Mandanten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die in Frankreich aktiv sind. Dank moderner Kommunikationsmittel sind persönliche Treffen vor Ort nicht immer notwendig – viele unserer Mandanten führen ihre Besprechungen per Videokonferenz durch.

07Was unterscheidet ABTF von anderen Steuerberatungskanzleien?

ABTF /TWF ist seit 20 Jahren als renommierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei auf dem deutsch/französischen Markt etabliert.

Die beiden Partner sind sowohl nach deutschem als auch französischem sowie US-Recht qualifiziert.

Was uns auszeichnet, ist die einzigartige Kundenorientierung durch die Verbindung deutscher und französischer Qualifikationen innerhalb unseres Teams sowie unser hoher Qualitätsanspruch.

Unsere Experten kennen die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beider Länder aus erster Hand und schaffen so eine verlässliche Brücke zwischen den zwei unterschiedlichen Rechtssystemen und Geschäftskulturen.

Wir zeichnen uns durch einen der höchsten Anteile deutschsprachiger Mitarbeiter unter den auf deutsch-französische Mandate spezialisierten Kanzleien aus.

Somit beraten wir unsere Mandanten auf Deutsch, Französisch und Englisch und verstehen nicht nur die fachlichen Unterschiede, sondern auch die kulturellen Besonderheiten, die für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit entscheidend sind.

So verbinden wir höchtste fachliche und sprachliche Kompetenz sowie interkulturelles Verständnis zu einer maßgeschneiderten Beratung, die Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins Sicherheit und Orientierung gibt.

Unser hoher Qualitätsanspruch, unsere ausgeprägte Kundenorientierung und ein menschlicher, persönlicher Umgang tragen maßgeblich zu der hohen Zufriedenheit unserer Mandanten bei.

08Wie können Sie uns bei der Reform der elektronischen Rechnungen in Frankreich unterstützen?

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich stellt insbesondere ausländische Unternehmensgruppen mit französischen Tochtergesellschaften vor neue technische und organisatorische Herausforderungen.

Ab dem 1. September 2026 müssen grundsätzlich alle betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für Großunternehmen und ETI gelten ab diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Reporting; für KMU und Kleinstunternehmen gelten diese Pflichten grundsätzlich erst ab dem 1. September 2027.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Reform in Frankreich, insbesondere bei:

  • Prüfung, welche E-Invoicing- und E-Reporting-Pflichten für Ihr Unternehmen gelten
  • Auswahl einer geeigneten zugelassenen Plattform (Plateforme agréée / PA) und Begleitung bei der Einrichtung
  • Einrichtung und Prüfung der Rechnungsadressierung und Routing-Daten im französischen E-Rechnungsverzeichnis
  • Analyse Ihrer bestehenden Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse
  • Unterstützung Ihrer EDV-Abteilung bei der Anbindung Ihrer ERP- und Buchhaltungssysteme
  • Prüfung der erforderlichen Rechnungsformate und Pflichtangaben
  • Einrichtung der Prozesse für E-Invoicing, E-Reporting und Zahlungsdaten
  • Durchführung von Tests vor dem Go-Live
  • Schulung und Begleitung Ihrer französischen und deutschen Teams

Für die Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen sowie der relevanten E-Reporting-Daten spielen die vom französischen Staat zugelassenen Plattformen künftig eine zentrale Rolle.

Unser besonderer Vorteil: Wir betrachten die Reform nicht isoliert als IT-Projekt, sondern verbinden die französischen steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen mit den Prozessen Ihrer deutschen Muttergesellschaft. So können wir gemeinsam mit Ihrer Finanzabteilung und Ihren IT- bzw. ERP-Ansprechpartnern eine Lösung entwickeln, die sowohl den französischen Vorschriften als auch Ihren konzerninternen Anforderungen entspricht.

09Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerberater und Steueranwalt in Frankreich?

Der Expert-comptable (Steuerberater) und der Steueranwalt (Avocat fiscaliste) verfügen über komplementäre Kompetenzen im Steuerbereich.

Der Expert-comptable begleitet Ihr Unternehmen im laufenden Geschäft und führt in der Regel auch die Buchhaltung und erstellt die Jahresabschlüsse. Er übernimmt insbesondere auch die Erstellung von Steuererklärungen und stellt die korrekte Anwendung der laufenden steuerlichen Vorschriften sicher, übernimmt die laufende steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit sowie die Begleitung bei Betriebsprüfungen.

Der Steueranwalt ist in erster Linie Spezialist für Steuerrecht. Seine Einschaltung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine vertiefte rechtliche Analyse erforderlich ist, etwa bei komplexen Umstrukturierungen, außergewöhnlichen Transaktionen, speziellen steuerrechtlichen Fragestellungen oder steuerlichen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Er kann seinen Mandanten zudem vor Gerichten vertreten und verteidigen.

In der Praxis arbeiten beide Berufsgruppen in Frankreich regelmäßig eng zusammen.

ABTF als Expert-comptable ist dabei Ihr zentraler Ansprechpartner für die laufende buchhalterische und steuerliche Betreuung (Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen) Ihres Unternehmens, während der Steueranwalt ergänzend eingeschaltet wird, wenn eine besondere rechtliche oder prozessuale Expertise erforderlich ist.

10Was zeichnet ABTF / TWF als Arbeitgeber aus ?

ABTF / TWF steht für ein professionelles, internationales und zugleich sehr persönliches Arbeitsumfeld. Unsere deutsch-französische Ausrichtung, anspruchsvolle Mandate und die enge Zusammenarbeit innerhalb des Teams bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich fachlich wie persönlich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Besonders wichtig ist uns ein kollegiales und wertschätzendes Miteinander. Wir arbeiten in einem eingespielten Team mit kurzen Entscheidungswegen, gegenseitiger Unterstützung und einem offenen fachlichen Austausch.

Die sehr geringe Mitarbeiterfluktuation ist für uns ein Zeichen dafür, dass sich unsere Mitarbeiter langfristig bei uns wohlfühlen und die Arbeitsatmosphäre als sehr positiv empfinden.

Wir legen großen Wert auf eine strukturierte Einarbeitung, regelmäßige interne Schulungen und gezielte externe Fortbildungen. Gleichzeitig bieten wir abwechslungsreiche Aufgaben, Eigenverantwortung und die Möglichkeit, individuelle fachliche Schwerpunkte zu entwickeln.

Hinzu kommen moderne Arbeitsbedingungen, digitale und effiziente Prozesse, flexible Arbeitsgestaltung mit Homeoffice-Möglichkeit sowie langfristige Entwicklungsperspektiven – bis hin zur Übernahme von Führungsverantwortung oder, je nach Position und Profil, einer späteren Partnerstellung.

Unser Anspruch ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem fachliche Qualität, Teamgeist und Freude an der Zusammenarbeit gleichermaßen ihren Platz haben.

Alle offenen Stellen und weitere Einblicke in die Arbeit bei uns finden Sie auf unserer Karriereseite.

11Wie unterstützen wir Mitarbeiter aus Deutschland bei der Einarbeitung in das französische Recht?

Vorkenntnisse im französischen Recht sind bei uns keine Voraussetzung.

Mitarbeiter aus Deutschland werden bei ABTF / TWF strukturiert und intensiv in die französischen steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Besonderheiten eingearbeitet.

Die Einarbeitung erfolgt dabei praxisnah im Rahmen konkreter Mandate unter dem Motto "Learning by Doing" und wird durch erfahrene Kollegen eng begleitet.

Ergänzend bieten wir interne und externe Schulungen an. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen System zu vermitteln.

So können unsere Mitarbeiter Schritt für Schritt fundierte Kenntnisse des französischen Rechts aufbauen und zunehmend eigenverantwortlich unsere deutsch-französischen Mandate betreuen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.

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