21.10.2011
Seit dem 1.10.2011 gilt die neue Umsatzgrenze von EUR 230 000 für die zwingende Abgabe von Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsummensteuer und Gewerbesteuer, wobei letztere erst ab einer Umsatzhöhe von EUR 500 000 zwingend ist) in elektronischer Form und gleichzeitigem Bankeinzug.
Die Jahressteuererklärung ("Liasse Fiscale") braucht hingegen nur dann in elektronischer Form eingereicht werden, wenn die Umsatzerlöse > EUR 15 Mio.
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