02.01.2015
Mit Erlass vom 23.12.2014 wurde der gesetzliche Zinssatz für das 1. Halbjahr 2015 neu festgesetzt. Hierbei wurden die Berechnungsmodalitäten komplett umgestellt. Demnach wird zukünftig nach der Art der Parteien unterschieden (Geschäftsleute / Privatpersonen). Es findet eine halbjährliche (und nicht mehr jährliche) Anpassung statt.
Die Zinssätze (pro Jahr) betragen für das 1. Halbjahr 2015 (je nach Konstellation):
Privatperson (Schuldner) / Privatperson (Gläubiger): 4,06 %
Geschäftsleute (Schuldner) / Privatperson (Gläubiger): 4,06 %
Geschäftsleute (Schuldner) / Geschäftsleute (Gläubiger): 0,93 %
Privatperson (Schuldner) / Geschäftsleute (Gläubiger): 0,93 %
Zur Berechnung ist die folgende Formel anzuwenden:
Fälliger Betrag x für das Halbjahr anzuwendender (Jahres-)Zinssatz x Anzahl der Tage des Verzuges im jeweiligen Halbjahr / 365 Tage
Der gesetzliche Zinssatz kommt in verschiedenen Bereichen zur Berechnung von Verzugszinsen zur Anwendung, darunter auch für die Finanzverwaltung, Banken, etc.
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