28.05.2020

Die Fristen für die Einreichung bestimmter Steuererklärungen für den Monat Mai wurden aufgrund der aktuellen COVID-Krise auf den 30. Juni verschoben.

Diese allgemeine Fristverlängerung betrifft insbesondere: - Einreichung der Körperschaftsteuererklärungen 2019 - Erklärung zum Saldo der KSt 2019 - Zahlung des Saldos der KSt 2019 - Erklärung und Zahlung des GewSt-Saldos 2019 (CVAE) - Honorarerklärung DADS2 2019 - SCI-Erklärung N° 2072 / 2071 für 2019

Unternehmen, die dazu in der Lage sind, werden jedoch aufgefordert, ihren Berichts- und Zahlungsverpflichtungen innerhalb des ursprünglichen Zeitplans nachzukommen.

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