28.05.2020
Die Fristen für die Einreichung bestimmter Steuererklärungen für den Monat Mai wurden aufgrund der aktuellen COVID-Krise auf den 30. Juni verschoben. Diese allgemeine Fristverlängerung betrifft insbesondere:
- Einreichung der Körperschaftsteuererklärungen 2019
- Erklärung zum Saldo der KSt 2019
- Zahlung des Saldos der KSt 2019
- Erklärung und Zahlung des GewSt-Saldos 2019 (CVAE)
- Honorarerklärung DADS2 2019
- SCI-Erklärung N° 2072 / 2071 für 2019 Unternehmen, die dazu in der Lage sind, werden jedoch aufgefordert, ihren Berichts- und Zahlungsverpflichtungen innerhalb des ursprünglichen Zeitplans nachzukommen.