02.11.2017

KFZ-Steuer auf Firmenwagen (TVTS)

Bitte beachten Sie, dass die TVTS für den Zeitraum vom 1.10.2016 - 30.9.2017 nicht wie in der Vergangenheit zum 30.11. zu deklarieren und zu bezahlen ist.

Vielmehr erfolgte eine Umstellung der Bezugsperiode der TVTS auf das Kaldenderjahr.

Die TVTS für den Zeitraum vom 1.10.2016 - 31.12.2017 ist ausnahmsweise im Januar 2018 auf einer Anlage zur UStE 12/2017 (Formular N° 3310A) zu melden (sofern Normalregime der USt).

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