02.04.2009

Wie bereits angekündigt hat die französische Regierung nunmehr die Verordnung zur Regelung von Managerbezügen im Falle einer finanziellen Unterstützung des Staates erlassen. Diese enthält ein Verbot zur Ausgabe von Stock Options und Gratisaktien sowie Regelungen zur Begrenzung variabler Bezüge. Die Verordnung läuft zum 31.12.2010 aus.

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