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Bestellung eines Wirtschaftsprüfers: neue Schwellenwerte

In Umsetzung der EU-Richtlinie vom Oktober 2023 wurden die Schwellenwerte für die verpflichtende Ernennung eines Wirtschaftsprüfers in Frankreich (bei Überschreitung von 2 der 3 Kriterien) durch ein Dekret von Februar 2024 wie folgt angehoben:

• Bilanzsumme: von 4 auf 5 Mio. € • Umsatz: von 8 auf 10 Mio. € • Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl: 50 (unverändert)

Die neuen Schwellenwerte gelten für Abschlüsse und Berichte, die sich auf Geschäftsjahre beziehen, welche am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Laufende Mandate von Wirtschaftsprüfern werden bis zu ihrem Ablaufdatum fortgesetzt.

Besondere Regelungen gelten, sofern die Gesellschaft in einen Konzernabschlusses einbezogen wird.

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