1) Vermögenssteuer
Die Vermögensteuer wird ab einem Nettovermögen > EUR 1 300 000 erhoben. Sobald Sie jedoch diese Schwelle erreichen,
beginnt die Berechnung der Vermögensteuer bei 800.000 €. Sie wird nach einem progressiven Tarif berechnet:
Vermögensteil < EUR EUR 800 000: 0,0%
Vermögensteil > EUR 800 000 und <= EUR 1 300 000: 0,5%
Vermögensteil > EUR 1 300 000 und <= EUR 2 570 000: 0,7%
Vermögensteil > EUR 2 570 000 und <= EUR 5 000 000: 1,0%
Vermögensteil > EUR 5 000 000 und <= EUR 10 000 000: 1,3%
Vermögensteil > EUR 10 000 000: 1,5%
Für Vermögen zwischen EUR 1 300 000 und EUR 1 400 000 wird ein Abschlag gewährt, der von der Vermögenssteuer abgezogen wird.
Die Höhe des Abschlags berechnet sich nach dem steuerpflichtigen Nettowert des Vermögens.
Berechnung des Abschlags: 17.500 € - 1,25 % des steuerpflichtigen Nettowerts des Vermögens
2) Einkommensteuersätze
Teil des Einkommens < EUR EUR 11 294: 0,0%
Teil des Einkommens > EUR 11 294 und <= EUR 28 797: 14,0%
Teil des Einkommens > EUR 28 798 und <= EUR 82 341: 30,0%
Teil des Einkommens > EUR 82 342 und <= EUR 177 106: 41,0%
Teil des Einkommens > EUR 177 106: 45,0%
3) Reichensteuer
Die sogenannte Reichensteuer wird zusätzlich zur Einkommenssteuer erhoben:
Bei einem zu versteuernden Einkommen < EUR EUR 250 000: 0%
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 250 001 und <= EUR 500 000: 3% (Single) / 0% (Verheiratet)
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 500 001 und <= EUR 1 000 000: 4% (Single) / 3% (Verheiratet)
Bei einem zu versteuernden Einkommen > EUR 1 000 000: 4%
4) Quellensteuer
Für Tätigkeitsvergütungen, Gehälter und Altersrenten beschränkt Steuerpflichtiger sind pauschale Quellensteuersätze anwendbar.
Diese betragen in 2024 (bei Anwendung des Jahresbaremes):
- für Einkünfte < EUR 16 820 : 0%
- für Einkünfte zwischen 16 821 und 48 790: 12%
- Einkünfte > 48 790: 20%
5) Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersatz bei Schenkungen und Erbschaften in gerader Linie (nach Abzug von Freibeträgen):
Bei Betrag < EUR EUR 8 072: 5 %
Bei Betrag > EUR 8 073 und <= EUR 12 109: 10 %
Bei Betrag > EUR 12 110 und <= EUR 15 932: 15 %
Bei Betrag > EUR 15 933 und <= EUR 552 324: 20 %
Bei Betrag > EUR 552 325 und <= EUR 902 838: 30 %
Bei Betrag > EUR 902 839 und <= EUR 1 805 677: 40 %
Bei Betrag > EUR 1 805 677: 45 %