Aufgrund der vielfältigen Besonderheiten des französischen Steuerrechtes ist eine umfassende Betreuung durch eine entsprechend qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft oftmals unumgänglich. Wir möchten Ihnen im Folgenden einen kurzen (jedoch nicht abschliessenden) Überblick über die wesentlichen Steuerarten in Frankreich verschaffen.
Körperschaftsteuersatz: 25 % (Grundsatz)
Der unter bestimmten Voraussetzungen anwendbare, verminderte Körperschaftsteuersatz von 15% wird – bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 42 500 - weiterhin für kleine und mittelständische Unternehmen beibehalten werden.
Umsatzsteuersatz: 20 % (Normalsteuersatz) bzw. 5,5 % / 10% (ermässigter Steuersatz)
Frist zur Stellung eines Vorsteuervergütungsantrags im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens: 30. September des Folgejahres
Gewerbesteuer: Diese wurde in 2010 grundlegend reformiert und setzt sich nunmehr aus 2 Steuerarten zusammen: Der auf das Grundvermögen (auch bei gemietetem Grundvermögen) erhobenen "CFE" und der auf den sog. "Mehrwert" erhobenen "CVAE".
Darüber hinaus existiert in Frankreich eine Vielzahl von Nebensteuerarten sowie besondere sonstige Erklärungspflichten.
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