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Wir möchten nochmals daran erinnern, dass es in Frankreich in Zukunft neue Vorschriften für den Empfang und die Übermittlung elektronischer Rechnungen geben wird:

  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab 1. September 2026 für große und mittlere Unternehmen;
  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1. September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen.

Alle Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen erhalten können.

Im B-to-C-Geschäft sind Sie sowohl von der elektronischen Rechnungsstellung (e-invoicing) als auch von der Übermittlung von Transaktionsdaten (e-reporting) betroffen.

Ausserdem sind Sie ab dem 1.9.2027 von der Verpflichtung zur Übermittlung von Transaktionsdaten (e-reporting) bzgl. innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben, Reverse-Charge und Exporten betroffen. Dienstleister unterliegen ab diesem Datum auch dem **Reporting der Zahldaten **(bei Ist-Besteuerung ihrer Umsätze im Bezug auf die Umsatzsteuer).

In diesem Zusammenhang müssen Sie eine zertifizierte Plattform für den Empfang und Versand der Rechnungen auswählen.

Die vorläufig zertifizierten Plattformanbieter (PA) finden Sie unter dem folgenden Link: https://entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/F32966

Sie müssen bis spätestens zum 31.8.2026 Ihre Auswahl treffen und in dem zentralen Online-Verzeichnis („Annuaire“) eintragen lassen. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir uns hier vorab abstimmen und Ihnen ggf. behilflich sein können.

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