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Aufgrund der vielfältigen Besonderheiten des französischen Steuerrechtes ist eine umfassende Betreuung durch eine entsprechend qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft oftmals unumgänglich. Wir möchten Ihnen im Folgenden einen kurzen (jedoch nicht abschliessenden) Überblick über die wesentlichen Steuerarten in Frankreich verschaffen.

Körperschaftsteuersatz: 33 1/3 % (Grundsatz)

Das Finanzgesetz 2017 sieht eine Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes in vier Stufen von derzeit 33,1/3 % auf 28 % vor. Ab 2020 wird der Körperschaftsteuersatz von 28 % einheitlich auf alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen anwendbar sein. Der unter bestimmten Voraussetzungen anwendbare, verminderte Körperschaftsteuersatz von 15% wird – bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 38 120 - weiterhin für kleine und mittelständische Unternehmen beibehalten werden.

Umsatzsteuersatz: 20 % (Normalsteuersatz) bzw. 5,5 % / 10% (ermässigter Steuersatz)

Frist zur Stellung eines Vorsteuervergütungsantrags im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens: 30. September des Folgejahres

Gewerbesteuer: Diese wurde in 2010 grundlegend reformiert und setzt sich nunmehr aus 2 Steuerarten zusammen: Der auf das Grundvermögen (auch bei gemietetem Grundvermögen) erhobenen "CFE" und der auf den sog. "Mehrwert" erhobenen "CVAE".

Darüber hinaus existiert in Frankreich eine Vielzahl von Nebensteuerarten sowie besonderer sonstiger Erklärungspflichten.

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