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Reform elektronische Rechnungen in Frankreich
Reform zu elektronischen Rechnungen in Frankreich
In Frankreich gibt es neue Vorschriften für den Empfang und die Übermittlung elektronischer Rechnungen:
- Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab 1. September 2026 für große und mittlere Unternehmen
- Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1. September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen.
Alle Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen erhalten können.
Im B-to-C-Geschäft sind Sie sowohl von der elektronischen Rechnungsstellung (e-invoicing) als auch von der Übermittlung von Transaktionsdaten (e-reporting) betroffen.
Ausserdem sind Sie ab dem 1.9.2027 von der Verpflichtung zur Übermittlung von Transaktionsdaten (e-reporting) bzgl. innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben, Reverse-Charge und Exporten betroffen. Dienstleister unterliegen ab diesem Datum auch dem Reporting der Zahlungsdaten (bei einer Ist-Besteuerung im Bezug auf die Umsatzsteuer).
In diesem Zusammenhang müssen Sie eine zertifizierte Plattform (PA) für den Empfang und Versand der Rechnungen auswählen.
Die zertifizierten Plattformanbieter (PA) finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.impots.gouv.fr/je-consulte-la-liste-des-plateformes-agreees
Sie müssen bis spätestens zum 31.8.2026 Ihre Auswahl treffen und sich registrieren lassen.
Gerne können wir Sie bei der Auswahl, Anmeldung und späteren Verwaltung der zertifizierten Plattform unterstützen.