Wir erfüllen für Sie alle gesetzlichen Anforderungen

ABTF erstellt für Sie die Finanzbuchhaltung – monatlich oder quartalsweise – inklusive der Umsatzsteuererklärungen. Zudem übernehmen wir die Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der erforderlichen Erklärungen zur Sozialversicherung. Sprechen Sie mit uns über Art und Umfang unserer Tätigkeit. Betrachten wir gemeinsam die Vor- und Nachteile der Ausgliederung Ihres Rechnungswesens und Ihre Möglichkeiten zur Kostensenkung.

Wir sind Ihr zuverlässiger Berater – auch wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung in Eigenregie führen. Der handels- und steuerrechtliche Jahresabschluss durch ABTF erfolgt dann zu einem vorab vereinbarten Termin mit oder ohne Plausibilitätsprüfung nach den französischen Vorschriften. "Und eine Frage außer der Reihe?" Fragen Sie! Zum Beispiel, wenn es um die Verbuchung bestimmter Geschäftsvorfälle in Frankreich geht.

Sie erhalten kontinuierlich betriebswirtschaftliche Auswertungen, deren Aussagekraft durch kalkulatorische Buchungen optimiert wird. Durch die bei uns ausgelagerte Finanzbuchhaltung profitieren Sie gleich doppelt: Sie erfüllen alle gesetzlichen Auflagen und verfügen über das entscheidende Instrument zur erfolgreichen Unternehmensführung.

Für ABTF ist die laufende Erstellung der Finanzbuchhaltung zudem die optimale Grundlage einer regelmäßigen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung. Wir erbringen den Rechnungswesen-Service entweder in Ihrer französischen Niederlassung oder in unseren Geschäftsräumen.

ABTF wickelt die Buchhaltungstätigkeiten sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen über die in Frankreich marktführende Software “SAGE COALA” ab. Wir verwenden jedoch auch gerne die uns vom Mandanten zur Verfügung gestellte Software.

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