Häufig gestellte Fragen
Buchhaltung
Häufige Fragen zum Thema Buchhaltung.
01Welche digitalen Buchhaltungslösungen bieten Sie an?
Wir arbeiten mit den modernsten digitalen Buchhaltungslösungen und ermöglichen die vollständige digitale Belegerfassung und -übermittlung.
Unsere Mandanten können Belege einfach per App oder Web-Upload einreichen. Wir nutzen gängige Buchhaltungssoftware (Sage, Pennylane) und können bei Bedarf auch auf die von Ihnen verwendeten Programme umsteigen oder uns integrieren.
Dank unserer Erfahrung mit einer Vielzahl von Buchhaltungs- und ERP-Systemen – darunter DATEV, SAP, Microsoft Dynamics 365, Business Central, NAV (Navision), Proalpha, eGecko sowie weitere marktübliche Lösungen – können wir uns flexibel auch an Ihre bestehende Systemlandschaft anpassen.
Die Kommunikation mit den deutschsprachigen Muttergesellschaften erfolgt dann im gewünschten Format.
Unser Arbeitsmotto: sichere, effiziente und schlanke Prozesse mit – soweit sinnvoll und möglich – einem hohen Grad an Integration und Automatisierung. So stellen wir sicher, dass unsere Leistungen für Sie einen echten Mehrwert schaffen.
02Wie können Sie uns bei der Reform der elektronischen Rechnungen in Frankreich unterstützen?
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich stellt insbesondere ausländische Unternehmensgruppen mit französischen Tochtergesellschaften vor neue technische und organisatorische Herausforderungen.
Ab dem 1. September 2026 müssen grundsätzlich alle betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für Großunternehmen und ETI gelten ab diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Reporting; für KMU und Kleinstunternehmen gelten diese Pflichten grundsätzlich erst ab dem 1. September 2027.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Reform in Frankreich, insbesondere bei:
- Prüfung, welche E-Invoicing- und E-Reporting-Pflichten für Ihr Unternehmen gelten
- Auswahl einer geeigneten zugelassenen Plattform (Plateforme agréée / PA) und Begleitung bei der Einrichtung
- Einrichtung und Prüfung der Rechnungsadressierung und Routing-Daten im französischen E-Rechnungsverzeichnis
- Analyse Ihrer bestehenden Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse
- Unterstützung Ihrer EDV-Abteilung bei der Anbindung Ihrer ERP- und Buchhaltungssysteme
- Prüfung der erforderlichen Rechnungsformate und Pflichtangaben
- Einrichtung der Prozesse für E-Invoicing, E-Reporting und Zahlungsdaten
- Durchführung von Tests vor dem Go-Live
- Schulung und Begleitung Ihrer französischen und deutschen Teams
Für die Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen sowie der relevanten E-Reporting-Daten spielen die vom französischen Staat zugelassenen Plattformen künftig eine zentrale Rolle.
Unser besonderer Vorteil: Wir betrachten die Reform nicht isoliert als IT-Projekt, sondern verbinden die französischen steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen mit den Prozessen Ihrer deutschen Muttergesellschaft. So können wir gemeinsam mit Ihrer Finanzabteilung und Ihren IT- bzw. ERP-Ansprechpartnern eine Lösung entwickeln, die sowohl den französischen Vorschriften als auch Ihren konzerninternen Anforderungen entspricht.
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