Häufig gestellte Fragen

Wirtschaftsprüfung

Häufige Fragen zum Thema Wirtschaftsprüfung.

01Wann ist in Frankreich eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung (Commissariat aux comptes) erforderlich?

In Frankreich ist die Bestellung eines Commissaire aux comptes (Wirtschaftsprüfer) für Gesellschaften ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben. Für SAS, SARL und SA besteht grundsätzlich eine Prüfungspflicht, wenn zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten werden: eine Bilanzsumme von 5 Mio. Euro, ein Nettoumsatz von 10 Mio. Euro oder durchschnittlich 50 Mitarbeiter.

Unterhalb dieser Schwellenwerte kann ein Commissaire aux comptes freiwillig bestellt werden. Darüber hinaus können Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Abschlussprüfers verlangen bzw. gerichtlich beantragen.

Für Gesellschaften, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, gelten besondere Vorschriften. Eine kontrollierte Gesellschaft ist somit grundsätzlich prüfungspflichtig, wenn sie zwei der drei Schwellenwerte von 2,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 5 Mio. Euro Nettoumsatz und 25 Mitarbeitern überschreitet.

Eine wichtige Ausnahme gilt insbesondere, wenn die Muttergesellschaft gesetzlich zur Aufstellung und Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist. In diesem Fall findet die besondere Prüfungspflicht aufgrund der reduzierten Schwellenwerte grundsätzlich keine Anwendung.

Die Tochtergesellschaft bleibt jedoch prüfungspflichtig, wenn sie selbst die allgemeinen Schwellenwerte von 5 Mio. Euro Bilanzsumme, 10 Mio. Euro Nettoumsatz und 50 Mitarbeitern überschreitet oder aus einem anderen gesetzlichen Grund zur Bestellung eines Commissaire aux comptes verpflichtet ist.

Der gesetzliche Wirtschaftsprüfer wird dabei in Frankreich für eine Dauer von 6 Jahren bestellt.

Unsere Partnerkanzlei TWF bietet sowohl die gesetzliche (oder auch freiwillige) Jahresabschlussprüfung, Unternehmensbewertungen sowie Nachhaltigkeitsprüfungen an. Wir verfügen über die neue Zertitifizierung als Nachhaltigkeitsprüfer.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.

Jetzt Kontakt aufnehmen