Häufig gestellte Fragen

Leistungen

Häufige Fragen zum Thema Leistungen.

01Welche digitalen Buchhaltungslösungen bieten Sie an?

Wir arbeiten mit den modernsten digitalen Buchhaltungslösungen und ermöglichen die vollständige digitale Belegerfassung und -übermittlung.

Unsere Mandanten können Belege einfach per App oder Web-Upload einreichen. Wir nutzen gängige Buchhaltungssoftware (Sage, Pennylane) und können bei Bedarf auch auf die von Ihnen verwendeten Programme umsteigen oder uns integrieren.

Dank unserer Erfahrung mit einer Vielzahl von Buchhaltungs- und ERP-Systemen – darunter DATEV, SAP, Microsoft Dynamics 365, Business Central, NAV (Navision), Proalpha, eGecko sowie weitere marktübliche Lösungen – können wir uns flexibel auch an Ihre bestehende Systemlandschaft anpassen.

Die Kommunikation mit den deutschsprachigen Muttergesellschaften erfolgt dann im gewünschten Format.

Unser Arbeitsmotto: sichere, effiziente und schlanke Prozesse mit – soweit sinnvoll und möglich – einem hohen Grad an Integration und Automatisierung. So stellen wir sicher, dass unsere Leistungen für Sie einen echten Mehrwert schaffen.

02Wie läuft eine Erstberatung bei ABTF ab?

Für eine Erstberatung nehmen Sie einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. In einem ersten kostenlosen Gespräch (telefonisch oder persönlich in unserem Pariser Büro) besprechen wir Ihre Situation und Ihren Beratungsbedarf.

Anschließend erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot. Wir arbeiten bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen auf Monatspauschalbasis sowie bei Sonderarbeiten entweder auf Basis eines Budgets oder nach Stundensätzen.

03Wie unterstützen Sie deutsche Unternehmen beim Markteintritt in Frankreich?

Wir können Sie im Falle einer Neugründung von Anfang an begleiten: von der Wahl der optimalen Rechtsform (z.B. SAS, SARL, Zweigniederlassung) über die Gründung und Eintragung im Handelsregister bis hin zur laufenden Buchhaltung, Erstellung (oder Prüfung) von Jahresabschlüssen, Lohnabrechnungen, laufenden Steuerberatung, administrativer Unterstützung und dem juristischen Sekretariat.

Wir koordinieren auch bei Bedarf die Abstimmung mit lokalen Anwälten, Banken und Behörden und stellen sicher, dass Ihre deutschsprachige Muttergesellschaft stets auf dem korrekten Informationsstand ist – in der Sprache, die Sie bevorzugen.

04In welchen Sprachen beraten Sie?

Wir beraten auf Deutsch, Französisch und Englisch. Dies gilt für persönliche Gespräche, schriftliche Korrespondenz, Berichte und Jahresabschlüsse. Unsere mehrsprachigen Experten ermöglichen es uns, nahtlos zwischen den Sprachen zu wechseln – je nach Ihren Bedürfnissen.

05Was unterscheidet ABTF von anderen Steuerberatungskanzleien?

ABTF /TWF ist seit 20 Jahren als renommierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei auf dem deutsch/französischen Markt etabliert.

Die beiden Partner sind sowohl nach deutschem als auch französischem sowie US-Recht qualifiziert.

Was uns auszeichnet, ist die einzigartige Kundenorientierung durch die Verbindung deutscher und französischer Qualifikationen innerhalb unseres Teams sowie unser hoher Qualitätsanspruch.

Unsere Experten kennen die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beider Länder aus erster Hand und schaffen so eine verlässliche Brücke zwischen den zwei unterschiedlichen Rechtssystemen und Geschäftskulturen.

Wir zeichnen uns durch einen der höchsten Anteile deutschsprachiger Mitarbeiter unter den auf deutsch-französische Mandate spezialisierten Kanzleien aus.

Somit beraten wir unsere Mandanten auf Deutsch, Französisch und Englisch und verstehen nicht nur die fachlichen Unterschiede, sondern auch die kulturellen Besonderheiten, die für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit entscheidend sind.

So verbinden wir höchtste fachliche und sprachliche Kompetenz sowie interkulturelles Verständnis zu einer maßgeschneiderten Beratung, die Unternehmen auf beiden Seiten des Rheins Sicherheit und Orientierung gibt.

Unser hoher Qualitätsanspruch, unsere ausgeprägte Kundenorientierung und ein menschlicher, persönlicher Umgang tragen maßgeblich zu der hohen Zufriedenheit unserer Mandanten bei.

06Wie können Sie uns bei der Reform der elektronischen Rechnungen in Frankreich unterstützen?

Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich stellt insbesondere ausländische Unternehmensgruppen mit französischen Tochtergesellschaften vor neue technische und organisatorische Herausforderungen.

Ab dem 1. September 2026 müssen grundsätzlich alle betroffenen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für Großunternehmen und ETI gelten ab diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zum E-Reporting; für KMU und Kleinstunternehmen gelten diese Pflichten grundsätzlich erst ab dem 1. September 2027.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Reform in Frankreich, insbesondere bei:

  • Prüfung, welche E-Invoicing- und E-Reporting-Pflichten für Ihr Unternehmen gelten
  • Auswahl einer geeigneten zugelassenen Plattform (Plateforme agréée / PA) und Begleitung bei der Einrichtung
  • Einrichtung und Prüfung der Rechnungsadressierung und Routing-Daten im französischen E-Rechnungsverzeichnis
  • Analyse Ihrer bestehenden Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse
  • Unterstützung Ihrer EDV-Abteilung bei der Anbindung Ihrer ERP- und Buchhaltungssysteme
  • Prüfung der erforderlichen Rechnungsformate und Pflichtangaben
  • Einrichtung der Prozesse für E-Invoicing, E-Reporting und Zahlungsdaten
  • Durchführung von Tests vor dem Go-Live
  • Schulung und Begleitung Ihrer französischen und deutschen Teams

Für die Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen sowie der relevanten E-Reporting-Daten spielen die vom französischen Staat zugelassenen Plattformen künftig eine zentrale Rolle.

Unser besonderer Vorteil: Wir betrachten die Reform nicht isoliert als IT-Projekt, sondern verbinden die französischen steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen mit den Prozessen Ihrer deutschen Muttergesellschaft. So können wir gemeinsam mit Ihrer Finanzabteilung und Ihren IT- bzw. ERP-Ansprechpartnern eine Lösung entwickeln, die sowohl den französischen Vorschriften als auch Ihren konzerninternen Anforderungen entspricht.

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